Gewerbeanmeldung und Gewerbearten: Alles, was du wissen musst, bevor du gründest

Wer in die Selbstständigkeit startet, begegnet schnell einer Vielzahl an Begriffen: Kleingewerbe, Reisegewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung, Kleinunternehmerregelung, Genehmigungspflichten und viele mehr. Kein Wunder, dass hier schnell Unsicherheit entsteht, denn viele dieser Begriffe klingen im ersten Moment ähnlich, beschreiben aber völlig unterschiedliche Themen. Und dazu kommen noch die freiberuflichen Gründer*innen, die gar kein Gewerbe benötigen.

Umso wichtiger ist es, das Gewerbe von Anfang an richtig einzuordnen und korrekt anzumelden. Denn je nachdem, wie, wo und in welchem Umfang du tätig bist, gelten verschiedene Gewerbearten und damit auch unterschiedliche Recht und Pflichten. Doch was unterscheidet die einzelnen Formen genau? Und wann ist eine Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung notwendig?

Die verschiedenen Gewerbearten im Überblick 

Gewerbe lassen sich in verschiedene Kategorien einordnen. Je nachdem, wie groß sie sind, wo sie ausgeübt werden oder ob dafür eine Genehmigung notwendig ist. Diese Einordnung ist wichtig, weil sie Einfluss auf Pflichten, Genehmigungen und Mitgliedschaften bei Institutionen wie der IHK oder HWK haben kann.

Gewerbe nach Umfang

Hier unterscheidet man zwischen Haupt-, Neben- und Kleingewerbe. Beim Hauptgewerbe handelt es sich um Tätigkeiten, die den Großteil deiner Arbeitszeit beanspruchen und deine Haupteinnahmequelle darstellen. Ein Nebengewerbe wird dagegen zusätzlich zu einem bestehenden Hauptberuf, oft einer Festanstellung, ausgeübt.

Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist (§ 1 Abs. 2 HGB). Das bedeutet unter anderem eine vereinfachte Buchführung und keine Pflicht zur Bilanzierung. Wichtig ist dabei die Abgrenzung zur Kleinunternehmerregelung: Diese betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer und hat keinerlei Einfluss darauf, wie dein Gewerbe eingestuft wird.

Gewerbe nach Standort oder Art der Ausübung

Ein stehendes Gewerbe hat – wie der Name schon sagt – einen festen Standort. Das kann ein Ladenlokal, eine Werkstatt oder ein Büro sein. Ein Reisegewerbe hingegen kommt ohne festen Geschäftssitz aus und wird überwiegend unterwegs ausgeübt. Dazu zählen zum Beispiel Vertreter*innen oder Schausteller*innen. Hier ist eine Genehmigung nach § 55 GewO erforderlich. Beim Marktgewerbe finden die Tätigkeiten ausschließlich auf Messen, Märkten oder temporären Verkaufsflächen statt. Die Ausübung ist häufig zeitlich begrenzt und setzt eine entsprechende Standplatzgenehmigung voraus.

Gewerbe nach Genehmigungspflicht

Freie Gewerbe müssen lediglich angezeigt werden, besondere Prüfungen oder Genehmigungen sind nicht erforderlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass freie Gewerbe mit freien Berufen gleichzusetzen sind. Letztere sind nicht gewerbepflichtig.

Überwachungsbedürftige Gewerbe erfordern eine Prüfung der persönlichen und fachlichen Zuverlässigkeit, wie beispielsweise das Bewachungsgewerbe oder das Betreiben einer Gaststätte. Erlaubnispflichtige Gewerbe, darunter etwa Spielhallen oder Apotheken, benötigen zwingend eine behördliche Genehmigung, bevor sie aufgenommen werden dürfen.

Viele Gewerbe lassen sich mehreren Kategorien gleichzeitig zuordnen. So kann ein Kleingewerbe beispielsweise als Nebengewerbe geführt werden und zugleich ein stehendes Gewerbe sein.

Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung: Was ist wann nötig?

Neben der Art des Gewerbes ist es für Gründer*innen wichtig zu wissen, welche Art der Gewerbemeldung erforderlich ist.

Gewerbeanmeldung

Eine Anmeldung ist immer dann notwendig, wenn du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst. Hierzu zählt auch, wenn die eine bestehende gewerbliche Tätigkeit in einen neuen Verwaltungsbezirk verlegst oder die Rechtsform wechselst. Freiberufler*innen hingegen müssen keine Gewerbeanmeldung vornehmen, sie melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an.

Für die Anmeldung reichst du das Formular zur Gewerbeanmeldung, eine Ausweiskopie und ggf. zusätzliche Unterlagen beim Gewerbeamt ein. Zusätzlich füllst du das Formular zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt aus und meldest dich ggf. bei der Berufsgenossenschaft. Letzteres übernehmen einige Gewerbeämter jedoch auch automatisch.

Übrigens: Du kannst dein Gewerbe bereits 30 Tage im Voraus anmelden, in einigen Städten und Gemeinden sogar noch eher.

Gewerbeummeldung

Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn sich wesentliche Daten des Gewerbes ändern, etwa

  • der Name
  • der/die Inhaber*in
  • die Art des Gewerbes
  • der Standort innerhalb des gleichen Verwaltungsbezirks
  • bei Erweiterung des Gewerbes um „nicht geschäftsübliche“ Waren oder Leistungen

Hierfür reichst du das Formular zur Gewerbeummeldung, eine Ausweiskopie, den bestehenden Gewerbeschein und ggf. weitere Unterlagen beim Gewerbeamt ein.

Gewerbeabmeldung

Sobald du deine gewerbliche Tätigkeit beendest, sie in einen anderen Verwaltungsbezirk verlegst oder die Rechtsform wechselst, ist eine Abmeldung Pflicht.

Hierfür füllst du das Formular zur Gewerbeabmeldung aus und reichst es mit einer Ausweiskopie und ggf. weiteren Unterlagen ein. Das Gewerbeamt informiert anschließend automatisch Institutionen wie Finanzamt, Berufsgenossenschaft und IHK. Falls dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen war, muss unter Umständen zusätzlich eine Löschung beantragt werden.

Wo erfolgt die Gewerbemeldung?

Je nach Gemeinde stehen unterschiedliche Wege zur Verfügung: persönlich beim Gewerbeamt, postalisch, per E-Mail oder über digitale Services der Stadt. In manchen Städten – wie Hamburg – übernehmen auch die Handelskammern bestimmte Schritte.

Die Bearbeitungszeit variiert hierbei je nach Gemeinde stark und kann von nur wenige Tagen bis zu mehrere Wochen dauern. Je vollständiger deine Angaben sind, desto geringer ist das Risiko für Rückfragen und Verzögerungen.

Du benötigst Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung oder hast Fragen zu den nächsten Schritten deiner Gründung? Wir stehen dir mit unserem Wissen zur Seite. Kontaktiere uns dafür gerne unter mail@garagestartups.de.